Die Sonne scheint, der Stromzähler dreht und jeden Monat der hohe Stromabschlag…ach ja und Ihr Nachbar hat bereits eine Photovoltaikanlage?
Jetzt stellen Sie sich womöglich die Frage, ob das Thema für Sie ebenfalls in Frage kommt und ob die technische Umsetzung überhaupt gegeben ist. Die erste Frage, die ich meinen Kunden stelle ist, womit das Dach eingedeckt ist. Es gibt die weit verbreiteten Ziegel aus Beton oder Ton, Blechdächer in Trapez-, Falz- oder Wellenform. Womöglich besteht ihr Haus noch aus asbesthaltigem Eternit? Oder planen Sie Ihre Halle oder Garage mit Flachdach zu belegen? Besonders in der Moselregion ist die Schiefereindeckung weit verbreitet. Aufgrund der Vielzahl an unteschiedlichen Dacheindeckungen ist es wichtig, sich ein genaues Bild davon zu machen. Falls Sie sich unsicher sind, womit Ihr Dach eingedeckt ist, gibt es zum einen die Möglichkeit mal nach der Rechnung zu suchen, sofern diese noch vorhanden ist.
Eine weitere Möglichkeit ist die kostenlose Beratung vor Ort, denn mit einer Drohne im Gepäck komme ich gerne zu Ihnen. So erfahren Sie, ob Ihr Dach die Voraussetzung für eine Photovoltaikanlage erfüllt oder eine Sanierung bzw. neue Dacheindeckung notwendig ist.
Ganz grob kann man sagen: Dachziegel, Trapez-, Falz- und Flachdächer sind in der Regel kein Problem für die Belegung mit Solarmodulen, aber es gibt Ausnahmen wie z. B. Hohlziegel oder Trapezbleche mit unzureichender Materialstärke. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion gegeben ist. Die Solarpaneele inkl. Unterkonstruktion wiegen ca. 24 kg pro qm.
Dächer, die mit Bitumenschindeln gedeckt sind, können in der Regel auch mit einer Solaranlage belegt werden. Bei einer Dachneigung von über 4° ist eine Verschraubung der Unterkonstruktion notwendig und die Dichtigkeit muss sichergestellt werden.
Auch Schieferdächer können belegt werden. Es gibt Naturschiefer und Kunstschiefer, beim Naturschiefer wird das Alter ermittelt und ein „Klopftest“ gemacht. Klingt er dumpf ist er schon alt und bricht leicht, ein heller Klang bedeutet, dass er noch fest und jüngeren Datums ist. Bei Kunstschieferdächern gilt es zu unterscheiden, ob er asbesthaltig ist oder nicht. Für asbesthaltige Dacheindeckung ist eine gesonderte Entsorgung und Schutzausrüstung bei der Entfernung gesetzlich vorgeschrieben.